Samstag 19. Mai 2012, 03:45
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Flash ist Pflicht!

Der Big Brother Award

DATEF Magazine

“..and the Winner is…” Nein Hollywood ist das sicher nicht und stolz auf diesen Preis werden die Empfänger sicher auch nicht sein. Der Big Brother Award wird nämlich an besonders fleißige Datensammler verliehen. Die Datenkrake wird von Bürgerrechtsaktivisten und Datenschützern, sowie dem Chaos Computer Club verliehen. Dieses Jahr sind die Hauptanwärter: Apple, Facebook und die Volkszählung der Bundesregierung.

Wolfgang Schäuble und Otto Schily wurden bereits ausgezeichnet und in Erwartung dürfte wohl auch der neue Vorsitzende der Zensuskommission Gert Wagner stehen. Der hat aber im Vergleich zu seinen Vorgängern die Einladung zur diesjährigen Preisverleihung angenommen.

Bereits seit 1987 werden Vollerfassungen der Lebensumstände des deutschen Bundesbürgers gemacht. Auch wenn aus den obigen Reihen die Thematik vergleichsweise lapidar betrachtet wird und die Daten für die Volkszählung letzthin aus Melde – und Erwerbsregistern kommen. Dennoch, die erhobenen Daten sind immerhin bis zu 4 Jahre öffentlich zugänglich. Zudem werden auch Informationen über Religionsgemeinschaft, Glaubensbekenntnis und Migrationshintergrund gesammelt. „Die Betroffenen Bürger werden oft nicht ausreichend über die Nutzung ihrer Daten informiert bzw. werden jene einfach zweckentfremdet.“ meint die Jury des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenschutzes (FOeBuD).

Zu dem kann gegen die Stichprobenbefragung nicht einmal widersprochen werden. Der wenig treffende Vergleich den Zensusvorsitzender Wagner in einem Interview des Handelsblattes gegenüber zog, nämlich dass Google und Facebook die interessanteren Daten durch Suchanfragen speichern, tröstet da wohl kaum über jene Tatsache hinweg, dass die Volkszählung zur Pflichtkür gehört.

Facebook ist Spitzenreiter beim Ausspionieren von persönlichen Adressbüchern

Schon im Mai 2010 wurde die Praxis von Facebook hart kritisiert, mit ihrem IPhone App private E-Mail Adressen und Telefonnummern, Geheimnummern inklusive zugehöriger Namen in Facebook eigene Datenbanken hochzuladen. Die zuvor erscheinende Datenschutzinformation klärt den Nutzer nicht auf, wofür die Daten verwendet werden. Mittlerweile können die User die hochgeladenen Inhalte wieder löschen. Dennoch erreicht man viele Funktionen nur über eine Zustimmung der fragwürdigen Datenschutzrichtlinien von Facebook.

Seitenlange Datenschutzbestimmungen von Apple und nichtige Persönlichkeitsrechte bei Daimler Benz

Durch 117 Seiten muss sich ein Nutzer von Apple wühlen, will er alle Bestimmungen zum Thema Datenschutz lesen. Die Jury kritisiert vor allem die Abhängigkeit der Nutzer von der Apple Hardware, wenn diese in vollem Umfang genutzt werden will, denn hier gesteht sich Apple massive Freiheiten im Datenschutzbereich zu. Von Datenweitergabe bis hin zur präzisen Standortbestimmung wird alles automatisch erhoben, gespeichert und von Apple weiterverwendet, ohne Informationen darüber mit welchen anderen Daten diese zusätzlich noch verknüpft sind.

Daimler Benz wird nominiert für „ohne Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte“, da der Konzern Bluttests von allen Produktionsmitarbeitern einforderte. Der deutsche Zoll hingegen gleicht Daten von Mitarbeitern von Handelsunternehmen mit EU- und US Anti Terror Listen ab, was eigentlich in Deutschland rechtlich nicht zulässig ist. Die Aktion läuft unter dem Deckmäntelchen einer freiwilligen Sicherheitsüberprüfung. Ganz anders hingegen geht der Verlag für Wissen und Innovation in Starnberg vor. Dieser sammelt Adressen indem vom Verlag verteilte Büchergutscheine nur dann eingelöst werden können, wenn die vollständige Adresse des Kindes sowie eines Elternteils angegeben wird.